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   VG Ansbach, 27.06.2011 - AN 10 S 11.01097   

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https://dejure.org/2011,66159
VG Ansbach, 27.06.2011 - AN 10 S 11.01097 (https://dejure.org/2011,66159)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27.06.2011 - AN 10 S 11.01097 (https://dejure.org/2011,66159)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27. Juni 2011 - AN 10 S 11.01097 (https://dejure.org/2011,66159)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wegnahme und anderweitige Unterbringung von Katzen und anderen Heimtieren; Unzulässigkeit eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO bei Nichterhebung eines Hauptsacherechtsbehelfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.08.2008 - 7 C 7.08

    Bindungswirkung; Rechtskraft; tragende Gründe; Auslegung von Bescheid;

    Auszug aus VG Ansbach, 27.06.2011 - AN 10 S 11.01097
    Zwar wurden die Tiere mittlerweile der Antragstellerin weggenommen, allerdings bildet die Wegnahme- und Unterbringungsverfügung die Rechtsgrundlage für die Pflicht der Antragstellerin, die Kosten der vorübergehenden anderweitigen Unterbringung zu tragen (vgl. BVerwG vom 7.8.2008, 7 C 7/08).

    Da die Fortnahme und die anderweitige Unterbringung eine besondere tierschutzrechtliche Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung in der Form der Anwendung unmittelbaren Zwangs darstellen, musste die Zwangsmaßnahme nicht vorher angeordnet werden, sondern konnte nach ihrer tatsächlichen Ausführung nachträglich durch Anordnung bestätigt werden (vgl. BVerwG vom 7.8.2008, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 30.01.2008 - 9 B 05.3146

    Zu den Anforderungen des § 2 TierSchG für eine angemessene Unterbringung von

    Auszug aus VG Ansbach, 27.06.2011 - AN 10 S 11.01097
    Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH vom 30.1.2008, 9 B 05.3146 und B 06.2992 m.w.N.) den beamteten Tierärzten bei der Frage, ob die Anforderungen des § 2 TierschG und der sonstigen tierschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten sind, eine vorrangige Beurteilungskompetenz eingeräumt ist.
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